Prüfung kritischer Infrastrukturen

Wir können eine KRITIS-Prüfung bei Ihnen durchführen und verhelfen Ihnen somit zur Nachweiserbringung.

Betreiber kritischer Infrastrukturen sind nach dem BSI-Gesetz dazu verpflichtet angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind (§ 8a Abs. 1 BSIG) und diese Vorkehrungen „mindestens alle zwei Jahre […] nachzuweisen“ (§ 8a Abs. 3 BSIG).

Prüfgrundlage

Mittels der Durchführung einer GAP-Analyse wird der Status Quo der Informationssicherheit erfasst, um mögliche Abweichungen und Lücken zum Soll-Zustand rechtzeitig zu erkennen und angemessen behandeln zu können.

Der Umfang und die Tiefe der GAP-Analyse richtet sich nach der konkreten Aufgabenstellung und den Anforderungen.

1. Prüfung auf Grundlage eines geeigneten branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S)

2. Prüfung ohne Verwendung eines branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S)

Beispiele:

3. Berücksichtigung vorhandener Prüfungen oder anderer Prüfgrundlagen

Nachweise / Dokumentation

Die Prüfung nach § 8a wird dokumentiert und umfasst mehrere Dokumente welche zur Nachweiserbringung gegenüber dem BSI verwendet werden:

Nachweisdokument zur Kritischen Infrastruktur: Formular KI

Nachweisdokument zur Prüfung: Formular P

Beinhaltet Angaben

Selbsterklärungen

Prüfbericht

Mängelliste

Rollen im Nachweisprozess